Auf eine Klage der Corporación Habanos S.A. hin hat nach dem Landgericht München in erster Instanz nun auch das OLG München als Berufungsinstanz festgestellt, dass „Kuba“ und „Havanna“ und Ableitungen davon geographische Herkunftsbezeichnungen mit besonderem Ruf in Bezug auf Zigarren sind und einen entsprechend erweiterten kennzeichenrechtlichen Schutz genießen.