Aktuelles Gerichtsurteil des LG München bestätigt: Bezeichnungen wie „Kuba“ und „Havanna“ sind für Zigarren aus nicht-kubanischen Tabaken unzulässig

Auf eine Klage der Corporación Habanos S.A. hin, hat das Landgericht München in einem aktuellen Urteil erneut bestätigt, dass „Kuba“ und „Havanna“ und Ableitungen davon geographische Herkunftsbezeichnungen mit besonderem Ruf in Bezug auf Tabak und Zigarren sind und im geschäftlichen Verkehr in Deutschland nur für Zigarren aus Tabaken verwendet werden dürfen, die tatsächlich aus Kuba stammen.

Laut Urteilsbegründung haben die Begriffe „Kuba“ und „Havanna“ besondere Bedeutung für höchsten Tabakgenuss aus Kuba und genießen daher den erweiterten kennzeichenrechtlichen Schutz von geographischen Herkunftsangaben mit besonderem Ruf. Wie das Gericht dazu ausführt, stehen die Insel Kuba und seine Hauptstadt Havanna nicht nur für ein Lebensgefühl und auch nicht nur stellvertretend für Zigarrengenuss. Vielmehr haben die Bezeichnungen ,,Havanna“ und ,,Kuba" in Bezug auf Zigarren und ihre Bestandteile auf Grund der Qualität und Auswahl der verarbeiteten Tabake und auf Grund der Art der Herstellung ein entsprechendes Ansehen hinsichtlich der Qualität. Der Käufer solcher Zigarren verbinde – eben ebenso wie ein erheblicher Teil der Nichtraucher – mit den Bezeichnungen ein besonderes Prestige. 

Eingehend befasst sich das Gericht mit Bezeichnungen wie „Cuban Seed", ,,Piloto Cubano" oder „Habano-Deckblatt“ und hält diese auch dann für unzulässig, wenn Zigarren außerhalb von Kuba mit vormals kubanischen Samen und in möglicherweise vergleichbarer Handarbeit hergestellt würden. Denn das Gericht stellt fest, dass für das besondere Ansehen der kubanischen Zigarren nicht allein die Art der Herstellung oder der Herkunftsort der Tabaksamen von Bedeutung sind, sondern dass die Qualität des Tabaks auch und insbesondere durch die regionalen Anbaubedingungen wie Klima, Regenmengen und Boden geprägt ist. Das sogenannte „Terroir“ sei für die Anbauregionen in Kuba regional - und nicht etwa personengebunden - kennzeichnend. Auch weil Tabak eine einjährige Pflanze ist, werde die Qualität weniger durch die Herkunft des Samens, als vielmehr durch die Anbaubedingungen vor Ort bestimmt. 

Ausschlaggebend ist der besondere Ruf der geographischen Herkunftsangaben „Kuba“ und „Havanna“. Nach Ansicht des Gerichts beeinträchtigen Bezeichnungen wie „Cuban Seed", ,,Piloto Cubano" oder „Habano-Deckblatt“ diesen besonderen Ruf ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise.

In seiner Urteilsbegründung verweist das Gericht auch auf frühere Rechtsprechung und bestätigt diese im Ergebnis. 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Wir sind seit langem der Überzeugung, dass Hinweise auf angebliches oder angeblich ursprüngliches „kubanisches Saatgut“ für den Zigarrenraucher wenig hilfreich sind. Tabake sind einjährige Pflanzen und passen sich stark an Böden und Klimabedingungen an, aus gleichem Saatgut entwickeln sich in verschiedenen Anbaugebieten in kurzer Zeit höchst unterschiedliche Eigenschaften. 

Echtes kubanisches Saatgut wird seit vielen Jahrzehnten exklusiv für die kubanische Tabakproduktion gezüchtet und nicht exportiert. Hinzu kommen einzigartige handwerkliche Tradition und einzigartiges Wissen um die Geheimnisse bester Zigarren. Der besondere Ruf von Kuba für Tabak und Zigarren hat viele Gründe.
 

Gerichtsurteil des Landesgerichts München